Bei Nichtbeachtung sind Regressansprüche an uns und dem von uns beauftragten Spediteur nicht durchführbar.
Wenn Ihnen eine Lieferung zugestellt wird, werden Sie in der Regel um Unterschrift gebeten.
Mit Ihrem Namen bestätigen Sie gleichzeitig den einwandfreien Zustand der Ware.
Sollte die Ware oder die Verpackung während des Transportes zu Ihnen beschädigt worden sein, so haben Sie folgende Möglichkeiten:
Annahme unter Vorbehalt:
Schon bei Verdacht eines Schadens den Empfang nur unter Vorbehalt (z. B. auf Frachtdokument) mit Angabe des vermuteten Schadens quittieren. Der Schaden ist hinreichend deutlich zu machen. Eine allgemeine Vorbehaltsannahme, z. B. Stempelaufdruck, genügt nicht.
Dazu einfach “unter Vorbehalt” auf der Übergabequittung oder dem elektronischen Unterschrifts-Display vermerken. So können Sie den Artikel auch bei einem verdeckten Mangel auch später problemlos reklamieren.
Bei einem Anfangsverdacht:
Auspacken und genau kontrollieren:
Der Kurierdienst oder die Spedition muss die Geduld aufbringen, bis Sie das Packstück vollständig ausgepackt und auf Transportschäden kontrolliert haben. Dies wird zwar ungern gemacht, ist aber Ihr gutes Recht.