Allgemeine Geschäftsbedingungen der KSF Grillgeräte GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
1. Für Verträge mit der KSF Grillgeräte GmbH („KSF“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen von den hier festgelegten Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung beider Seiten und gelten nur für den jeweilig betroffenen Geschäftsvorfall.
2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.
2. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie deren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Auf Abruf bestellte Ware ist innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht im Einzelfall eine Lieferfrist verbindlich vereinbart wurde. Die Einhaltung einer verbindlichen Lieferfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen abschließend geklärt sind. KSF kann, unbeschadet der Rechte aus Verzug des Bestellers, vom Besteller eine angemessene Verlängerung des Liefertermins verlangen, mindestens jedoch um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen KSF gegenüber nicht nachkommt, insbesondere benötigte Informationen nicht zur Verfügung stellt oder vereinbarte Zahlungen nicht leistet.
5. Soweit KSF an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die KSF trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe oder transportbedingte Verzögerungen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung nicht nur für vorübergehende Dauer unmöglich, so wird KSF von seiner Verpflichtung frei, ebenso wie der Besteller. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Gerät KSF mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von KSF nach Maßgabe dieser Klausel beschränkt. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm durch den Verzug von KSF ein Schaden entstanden ist, so kann der Kunde eine pauschale Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0.5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises der Liefersache verlangen, die wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich netto in der angegebenen Währung und richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Lieferung, Zoll, und Versicherung sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
2. Sofern nicht gesonderte Zahlungsbedingungen in Textform vereinbart werden gilt Vorauszahlung. Wurde keine Vorauszahlung vereinbart und werden KSF nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von KSF gegen den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist KSF berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen.
3. Sollten wir freiwillig neu- oder falsch bestellte Geräte zurücknehmen, berechnen wir die entstehenden Rücknahmekosten, mindestens aber 15% des Warenwertes.
4. Für Bestellungen unter einem Wert von 50,- € netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,- € netto.
5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Energie- oder Frachtkosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Bei Zahlungsverzug werden von KSF Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Pro Mahnschreiben werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 € erhoben sowie evtl. Anwaltsgebühren in der gesetzlich vorgegebenen Höhe, sofern solche anfallen.
7. Waren, welche bezahlt sind, gehören dem Käufer. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass bereits bezahlte Ware in eine – auch verschleppte – Insolvenz gehen sollte, so sind sie abgegolten und mit dem vollen Betrag abgesichert. Bezahlte Ware darf in diesem Fall natürlich zurück gesandt werden und wird danach erstattet, sodass der Betrag in der Insolvenz positiv zur Ausgleichung fälliger Zahlungen an die Gläubiger abgegolten werden kann. Eine etwaige Minderung der Ware wird in diesem Fall unentgeltlich fallen gelassen.
Durch den Kauf und die Bezahlung der Ware erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass bezahlte Ware aus unserer Firma jederzeit im Insolvenzfall zur Erstattung zurück gegeben werdenkann und erklärt, dass keine Insolvenzverschleppung seinerseits besteht.
§ 4 Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von KSF.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden und auf dessen Risiko.
3. Sofern über Versandart und Verpackung keine Vorgaben des Bestellers gemacht werden, erfolgen diese nach pflichtgemäßem Ermessen von KSF.
4. Die Gefahr geht bei einer Lieferung spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (maßgebend ist dabei der Beginn des Verladevorgangs) an den Beförderer auf den Kunden über.
5. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist oder wenn sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht nach Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Entstehen KSF hierdurch höhere Kosten, sind diese vom Besteller zu erstatten.
7. Im Auftrag und auf Gefahr und Kosten des Kunden versichert KSF alle Sendungen gegen Beschädigung und Verlust (Transportversicherung). Entsteht an der Sendung ein Transport- oder transportbedingter Schaden und stehen KSF deswegen Ansprüche gegen den Transportversicherer und/oder die Beförderer zu, so tritt KSF auf Verlangen des Kunden diese Ansprüche – unter Ausschluss der Haftung für den Bestand der Ansprüche – an den Kunden ab, und zwar Zug um Zug gegen Bezahlung des für den Vertragsgegenstand vereinbarten Gesamtpreises und sämtlicher geschuldeter Kosten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen KSF wegen eines Transportschadens oder eines transportbedingten Schadens sind ausgeschlossen.