Skip links
brown cardboard boxes on gray asphalt road

Verpackungsgesetz – Wichtige Informationen

Verpackungen sind Teil unseres Alltags. Leider machen sich immer noch die Wenigsten Gedanken um den anfallenden Verpackungsmüll. Darum sieht der Gesetzgeber vor, dass durch das neue Verpackungsgesetz vom 1.1.2019 noch mehr Verpackungen umweltgerecht verwertet und so zusätzlich wichtige Rohstoffe und Wertstoffe dem Resourcenkreislauf zurückgeführt werden. Die dafür anfallenden Kosten sollen fair verteilt werden.
Da es in unserer Zeit noch nicht möglich ist ohne Verpackung zu versenden hat der Gesetzgeber das neue Verpackungsgesetz erlassen um alle gleichermaßen an den Kosten der Entsorgung teilhaben zu lassen. So lastet die Verantwortung für die Entsorgung nun nicht mehr ausschließlich auf den Schultern des Produzenten, bzw. des Versenders. Die Mehrkosten für das vom Gesetzgeber verordnete Verfahren müssen natürlich gegenfinanziert werden. So kann man diese Mehrkosten im Produkt verstecken oder sie für den Käufer transparent machen, indem sie explizit berechnet werden. So werden wir die vom Gesetzgeber auferlegten Kosten sichtbar direkt an unsere Kunden weitergeben und nicht in den Produkten verstecken.
Dadurch erzielen wir mehr Transparenz und eine faire Kostenverteilung.
Das Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle (ZVSR) ist natürlich öffentlich einzusehen. Unsere Registriernummer ist die DE 2768905999509. Wir sind verpflichtet unsere Beitragspflicht an die Belland Vision GmbH abzuführen.
Der Gesetzgeber stellt natürlich an erster Stelle die Vermeidung/Verminderung von Verpackungen. Durch die Zahlungspflicht soll der Bürger einen Anreiz bekommen,
Verpackungen zu vermeiden und mehr Produktverantwortung zu übernehmen. Dass der Gesetzgeber hier natürlich viel zu kurz gedacht hat und mit solch einem Gesetz nicht ein Gramm weniger Verpackung erzeugt wird, liegt auf der Hand. Der Gesetzgeber müsste hier ein allumfassendes Pfandsystem für Mehrwegverpackungen aller Art einführen. Stattdessen wird darauf gesetzt, dass mehr Verpackung erzeugt wird und der Endverbraucher die Entsorgung zu zahlen hat.
Wir als Produzenten und Verkäufer bitten hierfür um Verständnis.
An dieser Stelle noch ein Hinweis:
Kunden, Käufer bzw. Endverbraucher, die selbst beim Dualen System angemeldet sind und eine Registrierungsnummer haben, brauchen die von uns weiter berechneten Kosten nicht bezahlen und sind berechtigt diese in Abzug zu bringen.