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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KSF Grillgeräte GmbH

 § 1 Anwendungsbereich

1. Für Verträge mit der KSF Grillgeräte GmbH („KSF“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen von den hier festgelegten Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung beider Seiten und gelten nur für den jeweilig betroffenen Geschäftsvorfall.

2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

1. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.
2. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie deren Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Auf Abruf bestellte Ware ist innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht im Einzelfall eine Lieferfrist verbindlich vereinbart wurde. Die Einhaltung einer verbindlichen Lieferfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen abschließend geklärt sind. KSF kann, unbeschadet der Rechte aus Verzug des Bestellers, vom Besteller eine angemessene Verlängerung des Liefertermins verlangen, mindestens jedoch um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen KSF gegenüber nicht nachkommt, insbesondere benötigte Informationen nicht zur Verfügung stellt oder vereinbarte Zahlungen nicht leistet.
5. Soweit KSF an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die KSF trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe oder transportbedingte Verzögerungen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung nicht nur für vorübergehende Dauer unmöglich, so wird KSF von seiner Verpflichtung frei, ebenso wie der Besteller. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Gerät KSF mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von KSF nach Maßgabe dieser Klausel beschränkt. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm durch den Verzug von KSF ein Schaden entstanden ist, so kann der Kunde eine pauschale Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0.5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises der Liefersache verlangen, die wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich netto in der angegebenen Währung und richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Versand, Lieferung, Zoll, und Versicherung sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
2. Sofern nicht gesonderte Zahlungsbedingungen in Textform vereinbart werden gilt Vorauszahlung. Wurde keine Vorauszahlung vereinbart und werden KSF nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von KSF gegen den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist KSF berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen.
3. Sollten wir freiwillig neu- oder falsch bestellte Geräte zurücknehmen, berechnen wir die entstehenden Rücknahmekosten, mindestens aber 15% des Warenwertes.
4. Für Bestellungen unter einem Wert von 50,- € netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,- € netto.
5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Energie- oder Frachtkosten für Lieferungen, die 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Bei Zahlungsverzug werden von KSF Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Pro Mahnschreiben werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 € erhoben sowie evtl. Anwaltsgebühren in der gesetzlich vorgegebenen Höhe, sofern solche anfallen.

7. Waren, welche bezahlt sind, gehören dem Käufer. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass bereits bezahlte Ware in eine – auch verschleppte – Insolvenz gehen sollte, so sind sie abgegolten und mit dem vollen Betrag abgesichert. Bezahlte Ware darf in diesem Fall natürlich zurück gesandt werden und wird danach erstattet, sodass der Betrag in der Insolvenz positiv zur Ausgleichung fälliger Zahlungen an die Gläubiger abgegolten werden kann. Eine etwaige Minderung der Ware wird in diesem Fall unentgeltlich fallen gelassen.
Durch den Kauf und die Bezahlung der Ware erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass bezahlte Ware aus unserer Firma jederzeit im Insolvenzfall zur Erstattung zurück gegeben werdenkann und erklärt, dass keine Insolvenzverschleppung seinerseits besteht.

§ 4 Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von KSF.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden und auf dessen Risiko.
3. Sofern über Versandart und Verpackung keine Vorgaben des Bestellers gemacht werden, erfolgen diese nach pflichtgemäßem Ermessen von KSF.
4. Die Gefahr geht bei einer Lieferung spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (maßgebend ist dabei der Beginn des Verladevorgangs) an den Beförderer auf den Kunden über.
5. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist oder wenn sich die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht nach Meldung der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Entstehen KSF hierdurch höhere Kosten, sind diese vom Besteller zu erstatten.
7. Im Auftrag und auf Gefahr und Kosten des Kunden versichert KSF alle Sendungen gegen Beschädigung und Verlust (Transportversicherung). Entsteht an der Sendung ein Transport- oder transportbedingter Schaden und stehen KSF deswegen Ansprüche gegen den Transportversicherer und/oder die Beförderer zu, so tritt KSF auf Verlangen des Kunden diese Ansprüche – unter Ausschluss der Haftung für den Bestand der Ansprüche – an den Kunden ab, und zwar Zug um Zug gegen Bezahlung des für den Vertragsgegenstand vereinbarten Gesamtpreises und sämtlicher geschuldeter Kosten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen KSF wegen eines Transportschadens oder eines transportbedingten Schadens sind ausgeschlossen.

§ 5 Verletzung von Schutzrechten

1. Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller KSF von sämtlichen Ansprüchen frei.

2. KSF ist berechtigt, mit den bestellten Produkten Werbung für eigene Zwecke zu betreiben und dabei auf Namen und Logo des Bestellers hinzuweisen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. KSF behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten mindestens gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Für den Fall, dass an dem Ort, an dem sich der Vertragsgegenstand vertragsgemäß befindet das Sicherungsmittel „Eigentumsvorbehalt“ unbekannt ist, ist zusätzlich dasjenige Sicherungsmittel vereinbart, das nach dem an diesem Ort geltenden Recht einem „Eigentumsvorbehalt“ sinngemäß am nächsten kommt bzw. das Sicherungsmittel, dass nach diesem Recht das typische Sicherungsmittel (z.B. „Pfandrecht“ oder „security interest, attached and perfected“) darstellt. Der Besteller ist zu Mitwirkungshandlungen, insbesondere zur Abgabe von Willenserklärungen, die nach dem an dem jeweiligen Ort geltenden Recht für Vereinbarung und Begründung eines derartigen Sicherungsmittels erforderlich sind, verpflichtet.

§ 7 Garantie, Gewährleistung, Mängelansprüche

1. Für Fritteuseregler, Tauchheizkörper, Motore, Thermoelemente, Brenner und Rohrheizkörper gewähren wir 1 Jahr Garantie ab Rechnungsstellung. Ausgeschlossen ist die Garantie für die genannten Komponenten, sofern sie in Geräten des Typs BavariaGrill verbaut sind. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Garantie sind desweiteren Glas und Glaskörper. Die Garantie umfasst nur den Ersatz des defekten Bauteils, nicht die Kosten für Aus- und Wiedereinbau oder sonstige Folgekosten.

2. Mängelansprüche neu hergestellter Sachen verjähren in 1 Jahr nach erfolgter Ablieferung an den Besteller. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder im Falle einer Garantieübernahme. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Besteller ist verpflichtet, erkennbare Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Ware, nicht erkennbare Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.
4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
5. Durch Instandsetzung des Vertragsgegenstandes oder Teilen hiervon werden die ursprünglichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche weder gehemmt noch unterbrochen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

§ 8 Haftung

1. Außer im Falle einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder im Fall der Übernahme einer Garantie haften wir nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen, im Fall der Übernahme einer Garantie oder im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Im Fall des § 7 Ziff. 4 ist unsere Haftung auf höchstens den dreifachen Betrag des Wertes der jeweils betroffenen Ware, bei reinen Vermögensschäden auf höchstens den zweifachen Betrag des Auftragswerts begrenzt.
3. KSF haftet nicht für Schäden, die auf Grund der Verletzung der Obliegenheiten des Bestellers entstehen. Dabei ist der Besteller verpflichtet, sowohl die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen als auch die Sicherheitshinweise zu beachten. Insbesondere hat der Besteller den Instruktionen von KSF zu folgen, wie der Vertragsgegenstand risikofrei zu verwenden ist, welche Vorsorgemaßnahmen regelmäßig und im Einzelfall zu treffen sind und welcher Fehlgebrauch zu vermeiden ist.
4. Soweit KSF technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von KSF geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Der Verkäufer ist nicht bereit, am Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz.
3. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

© KSF Grillgeräte GmbH, Anni-Sturz-Str. 1, D-93489 Schorndorf, Fon: +49-9467.71114.0, Fax: +49-9467.71114.99, info@ksf.info; www.ksf.info

Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Jegliche Haftung ausgeschlossen. Stand: 2016

Alternative Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: https://ec.europa.eu/consumers/odr